Sie haben % dieser Umfrage fertiggestellt.
Achtung: Javascript ist in Ihrem Browser für diese Webseite deaktiviert. Es kann sein, dass Sie daher die Umfrage nicht abschließen werden können. Bitte überprüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen.

ÄiW KWAB Anmeldungen

In dieser Umfrage sind 17 Fragen enthalten.

Einwilligung in die Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an den Angeboten der Kompetenzzentren Weiterbildung gemäß § 75a SGB V – hier Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern


Ich willige gegenüber dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern (KWAB) ein, dass zum Zwecke des Mittelverwendungsnachweises und der Evaluation der Maßnahmen meine personenbezogenen Daten erhoben und unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen nach § 67b SGB X zwischen den im Folgenden genannten Institutionen und in der im Folgenden beschriebenen Weise ausgetauscht und verarbeitet werden.


Im Rahmen des Mittelverwendungsnachweises sowie der Evaluation werden Daten vom Kompetenzzentrum Weiterbildung Bayern Allgemeinmedizin erhoben und an die Gemeinsame Einrichtung (gegenwärtig werden diese Aufgaben durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wahrgenommen) nach § 12 der Anlage IV der Fördervereinbarung gemäß § 75a SGB V übermittelt, die diese Daten zusammenführt und der KBV und den KVen, dem GKV-Spitzenverband sowie dem PKV-Verband im Rahmen der Jahresabrechnung als Verwendungsnachweis weiterleitet. Im Rahmen der internen Evaluation des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern werden personenbezogene Daten erhoben und ausgewertet.
Die KBV erhält die nachfolgenden Daten in der Funktion als Gesamtevaluator (§ 6 Abs. 6 der Anlage III der Fördervereinbarung gemäß § 75a SGB V), um die personenbezogenen Daten innerhalb von 3, 5 und 10 Jahren mit dem Bundesarztregister abzugleichen und den Anteil der ehemals geförderten Weiterzubildenden im vertragsärztlichen Bereich zu ermitteln. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Daten:


• AiW-Nummer, (Stellen 1-7),
• Fachgruppen-Code (Stellen 8-9),
• Titel, Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum,
• Anfang des Einschreibezeitraums, Ende des Einschreibezeitraums,
• Beschäftigungsumfang in %,
• Anzahl und Unterrichtseinheiten (UE) angemeldeter Begleitseminare,
• Anzahl und UE tatsächlich teilgenommener Begleitseminare,
• besuchter Durchführungsstandort der Begleitseminare,
• Anzahl und UE tatsächlich teilgenommener Mentoring-Angebote,
• besuchter Durchführungsstandort Mentoring.


Die Lenkungsgruppe gemäß § 10 der Fördervereinbarung erhält und analysiert zusammengefasste Auswertungen der personenbezogenen Daten. Ihr gehören an: die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der GKV-Spitzenverband. Des Weiteren sind der PKV-Verband und die Bundesärztekammer (BÄK) an der Lenkungsgruppe beteiligt.
Ferner werden vom Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern zusätzlich folgende personenbezogenen Daten zur Kontaktaufnahme und Informationsmitteilung zu den Angeboten, sowie zu internen Evaluationszwecken erhoben:


• Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer,
• Jahr der Weiterbildung, Teilnahme an einem Verbund, Weiterbildungsphase (stationär, ambulant)
• Angabe, ob eine Förderung (von DKG oder KV) für den aktuellen Weiterbildungsabschnitt erhalten wird


Die „Information zur Einwilligung in die Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an den Angeboten der Kompetenzzentren Weiterbildung gemäß § 75a SGB V – hier Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich bin damit einverstanden, dass das KW die oben genannten Daten an die GE und an die genannten Institutionen übermittelt und diese durch die genannten Institutionen für die genannten Zwecke verarbeitet werden. Die Speicherung meiner Daten bei dem Gesamtevaluator der Weiterbildungsförderung (gegenwärtig die KBV) dauert zehn Jahre nach Erhalt der Facharztanerkennung an. Sofern zehn Jahre nach Förderende keine Facharztanerkennung erworben oder nachgewiesen wurde, werden die Daten gelöscht. Ebenso werden meine Daten beim Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern ausgewertet. Die Speicherung dauert ebenfalls zehn Jahre nach Erhalt der Facharztanerkennung an. Sofern zehn Jahre nach Förderende keine Facharztanerkennung erworben oder nachgewiesen wurde, werden die Daten im Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern gelöscht.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung gegenüber dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf erfolgt gegenüber dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern (Anschrift siehe unten). Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt Die bis zum Widerruf erhobenen Daten werden für den Mittelverwendungsnachweis gegenüber den oben genannten Institutionen eingesetzt, sofern diese noch für den Verwendungsnachweis einer Jahresabrechnung benötigt werden. Die bis zum Widerruf erhobenen Daten stehen für die beschriebene, turnusmäßige Gesamtevaluation der Weiterbildungsförderung und die Evaluation des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern weiterhin zur Verfügung.